
    Noch immer bestreiten viele Organisationen, insbesondere der Iran und der
    antiisraelische Terrorismus, dass die UNO die Staatsgründung Israels
    beschließen durfte und Israel anzuerkennen sei.
    
    Die weltmehrheitliche Völkerrechtsposition damals wie heute lautet m.E.
    zutreffend: Dass wenn nicht mehr militärische Selbstjustiz die Geschicke
    der Völker entscheiden soll, dann sollen es die Vereinten Nationen
    entscheiden.
    Dass völkerrechtliche Entscheidungen nicht allen Betroffenen gerecht und
    lieb sind, sondern ebenso massenhaft Nachteile wie Vorteile bescheren,
    selten ideale Kompromisse erzielen, hat einen Grund in der Eile, mit der auf
    Erwartungen und Konflikte reagiert werden muss, um weiterer Selbstjustiz
    vorzubeugen.
    Das gelingt nicht immer. So auch nicht im Konflikt um die Staatsgründung
    Israels, aber wie ein Gesetz nicht dadurch seinen Geltungsanspruch verliert,
    dass jemand dagegen verstößt, so ist ein Beschluss der Vereinten Nationen
    solange Völkerrecht, wie er nicht aufgehoben ist - und jede militärische
    Selbstjustiz dagegen völkerrechtswidrig.
    
    Die Kriege und der Terrorismus gegen Israel sind, als würde sich jemand
    durch ein Gesetz oder ein Urteil benachteiligt sehen und würde sich deshalb
    mit Waffen gegen den vermeintlich oder tatsächlich Begünstigten auflehnen.
    
    Der Rechtspositivismus ist die grundlegende Entscheidung für den
    politischen, juristischen, somit zivilen Streit einschließlich der zivilen
    Duldung von Nachteilen im Bewusstsein, dass die Nachteile militärischer
    Selbstjustiz überwiegen würden.
    
    Für diese rechtspositivistische Auffassung kann zwar behauptet werden, dass
    sie weltmehrheitlich ist, aber sobald sich eine Konfliktpartei unmittelbar
    benachteiligt sieht, neigt sie zu ausweichenden Rechtsauffassungen,
    beispielsweise "naturrechtlichen" oder religiösen, kurzum
    eigenmoralischen Legitimationen, die zwar Höhe haben können, aber keine über
    die bloße Anschauung und deren Verfechtung hinausgehende
    Allgemeinverbindlichkeit, die den Rückschritt in die militärische
    Selbstjustiz rechtfertigen könnte, wie es im Nahost-Konflikt
    jahrzehntelange Realität ist.
    
    Der Rechtspositivismus ist keine Garantie für Irrtumsfreiheit oder
    Gerechtigkeit, weshalb jede Norm einerseits auf Rücknahme oder Reform
    kritisch zu hinterfragen bleibt, andererseits Ansporn sein sollte, ihr auf
    bestmögliche Weise gerecht zu werden, wenn an ihrem Erhalt Interesse
    besteht.
    Deshalb sollte Israel besonders auch die israelkritischen Beschlüsse der
    Vereinten Nationen achten, zumal Israel seinen staatlichen
    Anerkennungsanspruch einzig aus den Beschlüssen der Vereinten Nationen
    ableiten kann, keinesfalls etwa aus dem "Land der Väter" und ähnlichen
    Idiomen, die allenfalls emotionales, nicht aber rechtliches Gewicht haben können.
    
    Bei allem Plädoyer für den Rechtspositivismus ist unübersehbar, dass auch
    mit ihm Missbrauch getrieben wird, denn er ist für den Konformismus und
    Untertanengeist instrumentalisierbar. Deshalb sollte dem zivilen Widerstand
    rechtlicher Schutz gewährt sein, also gewaltloser Widerstand nicht als
    Widerstand gegen die Staatsgewalt strafbar, sondern individuelles und
    kollektives Menschenrecht werden.
    
    Sofern sich also Palästinenser durch den israelischen Staat gedemütigt und
    in Rechten verletzt sehen, sollten sie den Weg des zivilen Widerstandes
    gehen. Aber als Selbstzweck bloßer Verweigerung wäre es kontraproduktiv,
    sondern sollte Nachdruck für Verhandlungen sein, mit dem Ziel friedlicher
    Kompromisse zum gemeinsamen Vorteil als Alternative zur Fortdauer
    gegenseitiger Anfeindung, Gewalt und Zerstörung.
    
    Schließlich würde der Rechtspositivismus daran scheitern können, dass die
    Rechtssetzung undemokratisch erfolgt, aber wollte man sich erst dann
    zugunsten der Demokratie verhalten, wenn sie makellos und vollkommen wäre,
    so käme keine Demokratie voran, wie auch das Recht oder Soziales nicht in
    Vollkommenheit abwarten, sondern nur erarbeiten lässt. Darum muss das Recht
    der Vereinten Nationen als Völkerrecht gelten, weil sich faireres Völkerrecht
    nicht im Waffengängen konkurrierender Nationen finden kann.
    
    -msr- >> 
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