Eigenbetriebe

Eigenbetriebe werden Unternehmen genannt, die im staatlichen bzw. kommunalen Eigentum stehen und deshalb begrifflich zutreffender Staatsbetriebe genannt werden sollten. 

Da der Staat aus Gründen unzureichender Haftung seiner Bediensteten Neigung zur Unsparsamkeit und Ineffizienz hat, werden solche Eigenbetriebe zunehmend privatisiert und zumeist in der Rechtsform der Aktiengesellschaft organisiert.

Aber auch in diesen Privatisierungsprozess verlängern sich vielfach die staatlichen Negativeigenschaften. So werden beispielsweise leitende Funktionen häufig nach parteipolitischen Kraftverhältnissen besetzt, während die fachliche Eignung dann oft nur noch behauptet ist.

>> Berliner Eigenbetriebe

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