| Geheimes
        Zusatzprotokoll zum deutsch-sowjetischen Nichtangriffsvertrag | |
| Aus Anlaß der
        Unterzeichnung des Nichtangriffspaktes zwischen dem Deutschen Reich und
        der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken haben die unterzeichneten
        Bevollmächtigten der beiden Teile in streng vertraulicher Aussprache
        die Frage der Abgrenzung der beiderseitigen Interessensphären in
        Osteuropa erörtert. Die Aussprache hat zu folgendem Ergebnis geführt: | in Moskau am 23.08. 1939 | 
| 1. Für den Fall einer territorial-politischen Umgestaltung in den zu den baltischen Staaten (Finnland, Estland, Lettland und Litauen) gehörenden Gebieten bildet die nördliche Grenze Litauens zugleich die Grenze der Interessensphäre Deutschlands und der UdSSR. | "Territorial-politische Umgestaltung" = Krieg | 
| Hierbei wird das Interesse
        Litauens am Wilnaer Gebiet beiderseits anerkannt. | |
| 2. Für den Fall einer territorial-politischen Umgestaltung der zum polnischen Staat gehörenden Gebiete werden die Interessensphären Deutschlands und der UdSSR ungefähr durch die Linie der Flüsse Pissa, Narew, Weichsel und San abgegrenzt. | Teilung Polens | 
| Die Frage, ob die
        beiderseitigen Interessen die Erhaltung eines unabhängigen polnischen
        Staates erwünscht
        erscheinen lassen und wie dieser Staat abzugrenzen wäre, kann
        endgültig erst im Laufe der weiteren politischen
        Entwicklung geklärt werden. In jedem Falle werden beide Regierungen diese Frage im Wege einer freundschaftlichen Verständigung lösen. | Ungewissheit, ob eine Aufteilung gelingt | 
| 3. Hinsichtlich des
        Südostens Europas wird von sowjetischer Seite das Interesse an
        Bessarabien betont. Von deutscher Seite wird das völlige politische
        Desinteressement an diesen Gebieten erklärt. | Südost-Europa | 
| 4. Dieses Protokoll wird von
        beiden Seiten streng geheim behandelt werden. | Geheimhaltung | 
| Moskau, den 23. August 1939 gez. von Ribbentrop gez. W. Molotow | |
| Am 28. September 1939
        schlossen Nazi-Deutschland und die Sowjetunion einen weiteren Vertrag
        miteinander, den  "Grenz- und Freundschaftsvertrag". In
        den dazu gehörenden Anlangen werden Einfluss- und Besatzungsgebiete
        getauscht, die Verfolgung von polnischen Widerstandes verabredet
        usw. sven | |
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