Grundbuch 

Im Grundbuch werden die Eigentumsverhältnisse und Rechte an Grundstücken verzeichnet.

Die Grundbücher werden von den Amtsgerichten geführt und sind bei berechtigtem Interesse einsehbar. Z.B. bei Rechtsstreitigkeiten, Nachbarschaft, nicht aber z.B. bei bloßem Kaufinteresse.

Sven200606

Immobilienrecht     Dialog-Lexikon