Die Frau im Islam
von Zeineb am 28.Apr.2003 23:57

Salam Maike

Dieser Beitrag wurde aus muslimischer Sicht verfasst.

Aus Gründen der Dialogie bitten wir unsere nichtmuslimischen User um Kenntnisnahme.

1. Ist der Islam frauenfeindlich?

Der Islam kennt keine Diskriminierung und Abstufung aufgrund des Geschlechts. Es heißt in einem Ausspruch des Propheten (Friede sei mit ihm): "Die Frauen sind Zwillingsgeschwister der Männer" (sahih - gesicherte Überlieferungskette). Das heißt sie stammen von demselben Vater und derselben Mutter ab und sind deshalb nicht besser oder schlechter als ihre andersgeschlechtlichen Geschwister.

Es kommt trotz meiner Kritik daran überhaupt nicht darauf an, dass man sich in der Meinung einig sein "muss", 
sondern zunächst mal LERNT, was man von der "anderen Seite" nicht weiß.  
Sven Redaktion

 

Aus diesem Hadith wird abgeleitet, daß Männer und Frauen gleichwertig sind und in allen Bereichen gleich behandelt werden müssen und von Allah für ihre Taten gleich belohnt werden. In den Bereichen, in denen eine unterschiedliche Behandlung gesondert von Allah oder seinen Gesandten Muhammad (Friede sei mit ihm) vorgeschrieben wurde, liegen Begründungen vor, die einleuchtend sind und meist aus den unterschiedlichen physischen Eigenschaften der Geschlechter resultieren, denn Gleichbehandlung ist nicht immer Gleichberechtigung! Durch den differenzierten Umgang des Islam mit diesem Thema sollen vor allem die Rechte der Frau gesichert werden.

Es besteht die Möglichkeit zur Diskussion im Islam-Forum:

 KLICK

 

Für die Frau als Gattin gibt es einen berühmten Ausspruch des Propheten (Friede sei mit ihm): "Der beste unter euch ist der, der seine Frau am besten behandelt". Also ist ein korrektes Verhalten und der Respekt des Ehemannes gegenüber seiner Frau so wichtig, daß dies über den wahren Glauben entscheidet. Es gibt unzählige Beispiele aus den Regeln des Islam, die zeigen, daß die Frau nicht benachteiligt, sondern sogar teilweise bevorzugt wird. Hier nur ein kleines Beispiel: Das Geld, was die Frau erwirbt darf diese für sich behalten - weder ihr Mann noch ihre Familie haben ein Anrecht darauf. Im Gegensatz dazu MUSS der Mann für den Lebensunterhalt seiner Familie sorgen, das Geld, was er verdient gehört nicht ihm allein.  
Viele Nichtmuslime haben leider eine falsche Ansicht über den Islam, wobei die Medien einen großen Teil dazu beigetragen haben. Es ist wichtig, zwischen dem, was der Islam sagt und dem was manche Muslime tun bzw. was sich in den Medien gut verkaufen läßt, zu differenzieren. Da diese Unterscheidung in den Massenmedien oft bewußt weggelassen wird, empfehlen wir, selbst ein gutes Beispiel zu sein und den Sinn der Ver- bzw. Gebote im Islam zu verstehen und zu erklären. Denn jedes Ver-/Gebot ist ein Baustein für die Vollkommenheit der Religion. Mann kann kein Ver-/Gebot losgelöst vom Ganzen betrachten und sich ein Urteil bilden.

Sven meint:

Halbrichtig,  so oft ich auch die Medien um Differenzierung bitte, aber letztlich ist es nicht Aufgabe der Medien, ein "ideales Islam-Bild" zu malen, sondern wäre vor allem die Aufgabe der Muslime, den internen Dialog zum Thema der Toleranz zu forcieren.

 
Ein persönlicher Kontakt der Nichtmuslimen zu muslimischen Frauen ist sehr hilfreich, weil hierbei Probleme und Fragen direkt angesprochen werden und Vorurteile abgebaut werden können. Sicher gibt es auch eine Moschee in Ihrer Nähe, die Führungen oder ähnliches anbieten!  
2. Beschneidung von Frauen

Die Muslime distanzieren sich von dieser vorislamischen Sitte. Die Frauenbeschneidung ist im Koran nicht erwähnt. Der Prophet, der das Vorbild aller Muslime ist, hat seine Töchter und Frauen nicht beschneiden lassen!!! Die Feststellung dieser Tatsache ist ein Appell an alle Muslime in und außerhalb Deutschlands, diese nicht-islamische Sitte zu beseitigen. Auch die Tatsache, daß das Urteil vieler Gelehrten genannt wird, in dem sie sich gegen die Frauenbeschneidung aussprechen und diese als "eine Körperverletzung ohne Nutzen" kritisieren, ist ein Versuch, für Aufklärung zu sorgen.

Sven meint dazu:  

"Gut"

Zuletzt sei gesagt, daß es nicht alleine die Aufgabe der Muslime ist, sich gegen die Frauenbeschneidung einzusetzen. Es handelt sich hierbei ja keineswegs um ein Erscheinung, die nur im islamischen Raum zu beobachten ist: man findet sie sowohl bei afrikanisch-animistischen, als auch bei afrikanisch-christlichen und jüdischen Stämmen. Wir müssen uns also gemeinsam dieser Aufgabe stellen.

Sven meint:

"Stimmt"

 
3. Zeugenaussage von Frauen

Es gibt keine Regel im Islam, die besagt, daß die Aussage eines Mannes der Aussage von zwei Frauen entspricht. Im Islam wird die Zeugenschaft je nach Situation definiert. Hier sind ein Paar Beispiele:

Bei der Entbindung einer schwangeren Frau genügt die Aussage einer Frau (im Allgemeinen ist es die Ärztin oder die Hebamme).
Beim Ehebruch muß die Aussage von mindestens vier Männern vorliegen, weil das Strafmaß hierfür sehr hoch ist.

Sven meint:

Dann sollten sich Muslime Gedanken machen,
ob "Ehebruch" überhaupt strafbar sein sollte.


Bei Zeugenschaft für geschäftliche Verträge o. ä. muß man zwei Männer als Zeugen haben oder einen Mann und zwei Frauen, allerdings braucht nur eine Frau auszusagen, die zweite Frau ist nur da, um auf die Richtigkeit der Aussage der ersten Frau zu achten und um sie eventuell zu verbessern.
Für die Zeugenaussage vor Gericht gibt es keine allgemeine Regel, es wird vielmehr - wie es in den (oben genannten) Beispielen beschrieben wird - differenziert.
In bestimmten Fällen ist selbstverständlich die Aussage einer Frau alleine zu berücksichtigen, wenn sie beispielsweise alleinige Zeugin eines Mordes o.ä gewesen ist.

Wichtig ist zu erkennen, daß der Islam mit der o. g. Differenzierung keinen Werteunterschied zwischen der Frau und dem Mann macht, was dem Islam in diesem Zusammenhang oft unwissenderweise vorgeworfen wird. Wäre dies der Fall, so gäbe es im Islam die allgemeine Regel "Die Aussage von zwei Frauen ist immer so viel Wert wie die Aussage eines Mannes", was aber nicht der Fall ist.

Hinweis: Zur praktischen Anwendung dieser Regelung in der islamischen Reschtsgeschichte siehe Anwar Ahmad Qadri: Islamic Jurisprudence in the Modern Word, Lahore 1981.

 

Sven meint:

All diese Regelungen überzeugen nicht, wenn das Wort der Frau anders berücksichtigt wird als das des Mannes.

 
4. Die Freiheit der muslimischen Frau

Das islamische Recht sieht es nicht vor, daß Frauen sich vom sozialen Leben abkapseln. Sie sollen den sozialen Anforderungen ihrer Umgebung gerecht werden. Teilweise ist es sogar Pflicht für die Frau, sich nicht im Haus aufzuhalten, um ihrer Pflicht, nach Wissen zu streben, der Kindererziehung nachzugehen oder ihre soziale Verantwortung zu tragen, gerecht zu werden. Eine kategorische Aussage wie "muslimische Frauen sollen immer zu Hause bleiben" ist falsch. Vielmehr muß bei der Auswahl der Orte, zu denen man geht, beachtet werden, ob der Islam den Aufenthalt in solchen Orten ausdrücklich verbietet. Dies gilt aber für Mann und Frau.
 
5. Erbschaft

Der Islam regelt die Erbschaft derart, daß ein männlicher Erbschaftberechtigter soviel Anteile der Erbschaft bekommt wie zwei weibliche Erbschaftsberechtigte. Der Sinn dieser Vorschrift ist, daß der Mann als (zukünftiger?) Ehemann die finanzielle Verantwortung für seine Familie trägt. Das Geld, das er erbt, wird er also u.a. für seine Familie verwenden. Den Erbteil, den die Frau erhält, darf sie ausschließlich für ihre privaten Zwecke verwenden. Der Ehemann kann ihr nicht vorschreiben, was sie mit diesem Geld tun soll.

Sven meint:

"Schlecht", denn damit wird die Frau klar
benachteiligt und ihre Abhängigkeit vom Mann erhöht

6. Optischer Reiz: Nacktheit

Das Betrachten von unbekleideter Frauen ist nicht erlaubt, solange es beim Betrachter Lust erregt. Ein Frauenarzt beispielsweise konzentriert sich bei der Behandlung auf sein Fach, weshalb Frauenärzte sich wegen Betrachtung nackter Frauen keine Sorgen machen müssen. In der Sunna des Propheten heißt es, daß Männer wegsehen sollen, wenn sie eine Frau sehen, die sie hübsch finden. Diese Vorsichtsmaßnahme dient dem Schutz der Frau.

Sven meint:

"Tja"

 


Das Betrachten pornographischen Materials ist ebenfalls verboten. Hier ist die Begründung allerdings eine andere: Verbreitung pornographischer Darstellungen (Zeitschrift, Fernsehen, Video, Internet) schafft einen großen Markt, in dessen Sog viele Frauen dazu verleitet werden, gegen Bezahlung Ihre Intimsphäre einer großen Öffentlichkeit preiszugeben. Diese Situation will der Islam verhindern, weshalb schon die Betrachtung pornographischen Materials verboten ist.
 
 
7. Entscheidungsfindung in der Ehe

Die Meinung der Frau ist natürlich gefragt. Ehemann und Ehefrau sollen über Themen, die die Familie betreffen, diskutieren. Wenn die Ehefrau die besseren Argumenten hat, wird sich der Ehemann in der Regel überzeugen lassen, und umgekehrt. Wenn es dennoch zu Meinungsverschiedenheiten kommt, entscheidet letztlich der Mann. Ihm ist die Verantwortung für die Familie aufgetragen. Wenn seine Entscheidung Probleme verursacht, ist er verantwortlich. Welche Alternativen gibt es dazu?

Sven meint:

Die Alternativen lauten, dass sich nichts ändern darf, wenn sich die Ehepartner nicht auf eine Entscheidung einigen dürfen  -  und falls das nicht geht, sollten sie notfalls das Los entscheiden lassen, aber eine Bevorzugung des Mannes ist mit dem behaupteten Gleichberechtigungsanspruch unvereinbar.

 


Sollen Außenstehende entscheiden? Sicher nicht, das erscheint unvernünftig, weil sich Außenstehende nicht in Familienangelegenheiten einmischen sollten. (Rat holen kann man sich natürlich dennoch.)
Soll die Frau entscheiden? Der Islam gibt dem Mann das letzte Wort, da die Frau gewissermaßen als das "schwächere Geschlecht" angesehen wird. Darüber mag man sich streiten. Sicher kann man diese Aussage nicht auf alle Frauen verallgemeinern. Dennoch ist wohl unumstritten, daß Frauen aufgrund natürlicher Vorgänge wie Monatsblutung und Schwangerschaft öfters als Männer unter Stress leiden. Um nun nicht von Ehe zu Ehe differenzieren zu müssen, auf welche Frauen diese "Schwäche" in welchem Maße zutrifft, gilt im Islam die oben beschriebene Regel.
Soll der Zufall entscheiden? Sicher auch nicht.

Sven meint:

"Nein"

 

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