Kellerinspektion

Zur Kellerinspektion (durch den Hauswart) gehört die Nachschau, ob sich in den Kellern und Gängen Unrat, verderbliche oder brandgefährtliche Sachen ansammeln, die Verursacherfeststellung und Entsorgung. 

In den Kellergängen dürfen keine Sachen untergebracht werden. Diesbezügliche Hinweise sind in den Kellereingängen anzubringen >> "Kellerordnung"

Zudem muss kontrolliert werden, ob alle Keller ordentlich verschlossen und mit Namensschilder der Nutzungsberechtigten versehen sind. 

Keller ohne Nutzerkennzeichnung müssen Räumungshinweise auslösen, die durch Aushang oder Briefkasteneinwurf vorab rechtlich abzusichern sind.

Zudem sollen regelmäßig die Beleuchtungen und Schalter überprüft werden, ob sie noch funktionsfähig sind.

Zudem müssen die Wasserrohrsysteme überprüft werden, ob es Reparaturbedarf gibt.

Zudem muss Nachschau gehalten werden, ob sich im Keller Mäuse oder Ratten aufhalten. Das kann auch durch Fallenaufstellung kontrolliert werden.

Zudem muss der Keller in regelmäßigen Abständen eine gründliche Reinigung erfahren, also Wände, Decken, Böden, Leitungen und Schalter.


Stand 2014
  

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