Kritik am Atomwaffensperrvertrag

Der Atomwaffensperrvertrag ist mir immerhin wichtig genug, dass ich ihn bei nahezu jeder sich bietenden Gelegenheit zitiere, denn viele Politiker und Bürger wissen zwar, wer ihn unterzeichnet hat und wer nicht, aber haben ihn nie gelesen, obgleich zumutbar, weil es ein sehr kurzes Dokument ist.

Folglich wissen viele Leute nicht, 
a) dass dieser Vertrag auch die Atomwaffenmächte zur vollständigen Atomwaffenabrüstung verpflichtet, Art.6, 
b) dass dieser Vertrag keine Sanktionen für Vertragsbrüche enthält, allenfalls nebensächlich, dass Vertragsbrecher den Anspruch auf Kooperation bei der friedlichen Atomenergienutzung einbüßen, 
c) dass die in Art.10 dreimonatige Austrittsfrist lächerlich kurz ist. 

Dieser Vertrag ist leider kaum mehr als eine Good-Will-Vereinbarung. denn ansonsten müsste er von der UNO zum universellen Völkerrecht abgeändert werden, nicht nur im Innenverhältnis seiner Teilnehmerstaaten gelten, sondern auch verbindlich für die Nichtunterzeichnerstaaten und Austrittsstaaten.

Das geschieht nicht, obgleich die übergroße Mehrheit der Staaten es mehrfach zum Ausdruck brachte, aber die Vetomächte des Weltsicherheitsrates verhindern es.

Nebenbei: Weil es so ist, dass der Atomwaffenvertrag nur zum Good-Will die Unterzeichnerstaaten einander verpflichtet, kann der Iran sich mit seiner Kritik an Israels Atomwaffen nicht auf den Atomwaffensperrvertrag stützen - und tut es gewöhnlich auch nicht.

Desgleichen kann sich auch Israel als Nichtunterzeichnerstaat aus iranischen Vertragsbrüchen keine eigenen Rechte herleiten - und tut es gewöhnlich auch nicht.

Also lässt sich auf der Ebene des Atomwaffensperrvertrags der Streit zwischen dem Iran und Israel nicht abhandeln. 
Darum erwähnte ich ihn nicht, sondern fokussierte auf die Ermessensbefugnisse des Weltsicherheitsrates. 

Und entgegen deiner Mutmaßung hat der Weltsicherheitsrat dem Iran bereits mehrfach das Streben nach Atomwaffen verboten, denn sonst wären die gegen den Iran ergangenen Resolutionen ohne Sinn. LG

Markus S. Rabanus 20150414

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>> Atomwaffensperrvertrag


mein vorheriges Posting

@Otmar, dein Einwurf ist vermutlich zutreffend, aber wir sollten immer wieder klar machen, dass niemand eigenes Unrecht mit dem Unrecht anderer rausreden dürfte. 
Und Atomwaffen sind Unrecht. So jedenfalls meine Rechtsauffassung, die sich vom gegenwärtigen Streitstand des Völkerrechts unterscheiden mag, aber immerhin im Einklang mit dem Rechtsgutachten des IGH vom 8.Juli 1996.
Völkerrechtlich unumstritten ist allerdings, dass der Weltsicherheitsrat befugt ist, einzelnen Staaten Gebote und Verbote zu machen, darin Ermessen hat.
Der Weltsicherheitsrat hat dem Iran Atomwaffen verboten - und Israel bislang nicht, ob das gefällt oder nicht, ob das gerecht erscheint oder ungerecht, ist es dennoch geltendes Urteil, dem sich Teheran fügen muss, sonst dürfte der Weltsicherheitsrat den Druck eskalieren. Ob er sich darauf verständigen würde, steht auf anderem Blatt. Und Teheran stellte solch Recht bzw. Urteil des Weltsicherheitsrats oftmals in Frage, verkennt das Völkerrecht.
Auch ich bin nicht mit jedem Urteil glücklich, aber auch mich benachteiligende Urteile dürften zumeist besser sein als wenn es darauf ankäme, dass die Streitparteien ihren Zwist gewaltförmig zur Entscheidung brächten.
Kurzum: Der Iran darf keine Atomwaffen haben und muss in Kontrollen einwilligen. Und damit Punkt. 
Ob Israel Atomwaffen haben darf, ist vom Weltsicherheitsrat nicht entschieden. Darum werden daraus keine Gewichte in der Waage des verbindlichen Völkerrechts, allenfalls unseres persönlichen Urteils, aber das hat uns sehr unmaßgeblich zu sein, so sehr uns persönlich wichtig, sonst landen wir im Chaos, wenn jedermanns persönliche Ansicht jede Rechtsgeltung aufheben dürfte.

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