Party und Musik   www.unsere.de/hausordnung.htm

Die Menschen sind unterschiedlich lärmempfindlich bzw. lärmbedürftig und nur wenige unserer Häuser auf dem letzten Schallschutzstand. 

So bleibt nur die Alternative: Entweder man passt die Häuser dem Verhalten an oder man passt das Verhalten den Häusern an. Und dann gibt es allerdings noch den Fluchtweg = die Suche nach einem Haus, das den persönlichen Bedürfnissen im Schallschutz oder mit Partysound rund um die Uhr entspricht. 

Alles dazwischen ist Kompromiss, aber längst keine unvernünftige Sache, denn sonst kostet es den Nachbarfrieden, Zeit, Nerven und Geld, wenn man sich nicht einigen kann und unbedingt den Spruch eines Richters braucht. 

Rücksichtnahme - was ist das? 

Als Rücksichtnahme reicht längst nicht immer, anderen zu ersparen, was man sich selbst erspart sehen möchte ( = www.unsere.de/goldene-regel.htm ), sondern was mit allgemeinerer Vernunft vereinbar ist. 
Zwecks Anschaulichkeit: Es hat mitunter mit dem Alter oder dem Geschmack zu tun, ob eine Musik als "Folter" empfunden wird. Volksmusik, Rockmusik, Beethovens Fünfte. Da gibt es Leute, die sich von morgens bis abends die Rhythmen einhämmern möchten oder einkitschen lassen. 

Darum kommt es vor, dass wir laute Mitbewohner darauf hinweisen, dass es in unserer Gesellschaft durchaus auch noch Menschen gibt, die zwischen den eigenen Ohren Gescheites finden, also nicht durch nachbarliche Dauerberieselung beim Denken und Ausruhen gestört werden sollten. Das ist im allgemeinsten Interesse auch derer, die ihren Verstand bloß berieseln oder bedröhnen lassen.

Andererseits kommt es vor, dass wir übertrieben ruhebedürftige Bewohner darauf hinweisen, dass sie bei uns nicht in Grabkammern wohnen, sich also mit allerlei Leben im Haus arrangieren oder umziehen müssen. Also auch mal mit Musik, auch mal mit Streit usw.

Hausmusik? 

Aus kulturellen Gründen verteidigen wir, wenn Bewohner musizieren, allerdings nicht ausgerechnet Schlagzeug oder Trompete - und es sollten je nach Lautstärke des Instruments die Übungszeiten mit den Nachbarn ausreichend verabredet sein.

Insgesamt ist allerdings vollkommen klar, dass wir als wirtschaftlich zum Opportunismus neigende Hausverwaltung schon aus juristischen Gründen immer zu den ruhigeren Bewohnern halten müssen, denn sonst zwingen uns dazu die ruhebedürftigeren Bewohner über die Gerichte. 

Mietminderung und Klage? 

Wenn Ruhebedürftige wegen nachbarlicher Ruhestörung die Miete kürzen oder uns verklagen, dann sind wir typischerweise nicht nur auf die Ruhestörer sauer, sondern auch auf die Ruheempfindlichen, denn aus unserer Sicht sollten die Ruhebedürftigen direkt gegen den Ruhestörer klagen und nicht gegen uns. 
Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum es Mieter mit Nachbarn einfacher haben sollen als sie es als Eigentümer mit Nachbarn hätten. Es sei denn, dass der Vermieter einen Mieter durch Auswahl störender Mieter zu ärgern beabsichtigte, denn auch solche fiesen Vermieter gibt es. Weit häufiger bewerben sich Wohnungsinteressenten als ganz unkompliziert und sind es tatsächlich, denn nicht jeder bleibt gleich oder ändert sich zum Vorteil. Auch Wohngebiete ändern sich einschließlich der Bewohner, werden lauter oder leiser. Nicht alles hat allein der einzelne Vermieter in der Hand, denn normalerweise wird er schon aus eigenem Interesse an Streitfreiheit im Hause darauf achten, dass die Bewohner einigermaßen zueinander passen..

"Aber eine Party pro Monat ist doch normal !"

Das sind so Gerüchte, die glücklicherweise keine Gesetze sind, denn wenn es z.B. ein Haus mit 30 Wohnungen wäre, gäbe es keine Ruhepause. Kaum anders mit Geburtstagspartys. 
 
Entweder verlegt man das persönliche Partybedürfnis auf Silvester, wenn allgemeines Feiern die Ruhe ohnehin stört oder man mietet sich dafür Festräume an, denn ein Mehrfamilienhaus ist eben kein Einfamilienhaus - und darum müssen Rücksichtnahme und Toleranz einander annähernd aufwiegen. 

Wie also richtig machen? 

Wer partout zuhause feiern möchte und laut, der sollte es den anderen Bewohnern durch freundlichen Aushang ankündigen und gut begründen können - inklusive einer zuverlässigen Zusage, zu welcher möglichst zivilen Zeit wieder Ruhe einkehrt, denn das Schlimmste, was man ruhebedürftigen Nachbarn antun kann, ist die Ungewissheit, wie lange eine Störung dauert.

Die Gerichte sagen: "Nachtruhe ab 22:00 Uhr" -  alles andere braucht die Zustimmung der gesamten Nachbarschaft oder eine behördliche Genehmigung. 

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