§ 168 StGB  Störung der Totenruhe

(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Fassung v. 13.11.98 der aktuelle, vollständige Wortlaut findet sich auf den Internet-Seiten des www.bverfg.de

 
Hallo Timo,

ich entgegnete Dir nur deshalb, weil ich Rauschtaten anders beurteile als es das Strafgesetzbuch und Öffentlichkeit macht.

Doch ich würde auch in anderer Hinsicht widersprechen, denn der Anteil an Trunkenheits-Grabschändungen dürften kaum größer sein als der Anteil an Trunkenheitskörperverletzungen.

Unsere bei einem Unglück ums Leben gekommene Gunda hatte in ihrer Zeit als Rechtsextremistin einen jüdischen Friedhof verwüstet. Sie war nicht betrunken, sondern wollte "ein Zeichen setzen". Es gibt also Grabschändung mit und ohne Trunkenheit. - Und Hass ist manchen ohnehin wie "Vollrausch".

Hingegen wird dir kaum jemand substantiierbar widersprechen können, dass Delikte gegen die Totenruhe weniger schwerwiegend sind als diejenigen gegen Lebende, was sich auch im Strafmaßvergleich widerspiegelt.

Interessant an dem Diskussionsverlauf ist jedoch, wie eifrig die Reexes die Chance nutzten, dir daraus eine Relativierung zu basteln. Sie fühlen eben doch :-) und verweigern sich dieser Fähigkeit in den anderen Diskussionen dieses Forums (z.B. "Rechte Gewalt") eben bewusst und gezielt.

Aber auch darin zeigt sich wieder ihr tiefes Missverständnis, wenn sie in anderen Diskussionen die Zahl der Taten ihrer Hundertschaften mit der Zahl der Taten von Millionen vergleichen,
was zusätzlich falsch ist, weil sie politische Taten, um die es in Nazis.de allein geht, mit gewöhnlicher Kriminalität gleichsetzen.

Zum Thema GRABSCHÄNDUNG bot sich jedoch mal an: der DIREKTE VERGLEICH zwischen rechtsextremistischer Häufigkeit und den sich sonstig zur Grabschändung berufen glaubenden Leute.

Und noch etwas:

Dass der "Betroffene" meine Frage nach seiner Betroffenheit nicht beantwortet, ist mindestens ärgerlich. Offenbar wollte der Leitposter nur sagen: "Seht 'mal! Die anderen machen das auch!" 

Grüße von Sven 

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