Stromkennzeichnung  >> Atomstromanteile der Energiekonzerne

Unter Strommix versteht man die prozentuelle Aufteilung der Energieträger, aus denen der Strom erzeugt wird, den der Anbieter an den Verbraucher verkauft. In Deutschland sind seit dem 15. Dezember 2005 alle Energieversorgungsunternehmen (EVUs) verpflichtet, nach §42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Informationen über ihren Strommix offenzulegen. Damit wurde die EU-Richtlinie 2003/54/EG umgesetzt. Die Stromkennzeichnung muss für die Endverbraucher (im Gesetz Letztverbraucher genannt) auf der Jahresstromrechnung und auf allen Werbematerialien angegeben sein. Sie ist spätestens am 15. Dezember eines Jahres auf die Werte des Vorjahres zu aktualisieren. Mit den Informationen, insbesondere über die Umweltauswirkungen, soll dem Stromkunden ermöglicht werden, die „Qualität” der Stromproduktion zu bewerten. Folgende Daten müssen veröffentlicht werden:

Da alle Stromanbieter dasselbe Stromnetz nutzen, bekommt ein Kunde von jedem Anbieter einen Strom in genau gleicher Qualität. Unterschiedlich ist nur die Art der Erzeugung. Da diese jedoch an der Steckdose nicht mehr erkennbar ist, wurde die Kennzeichnungspflicht eingeführt. Dadurch kann ein Stromkunde bei der Wahl seines Lieferanten leichter Umweltschutzaspekte berücksichtigen.

Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Stromkennzeichnung  (Stand 201107)

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