Vergleich >> Vergleiche

- Abschätzen von Ähnlichkeiten (mindestens) zweier Betrachtungsgegenstände.

Vergleichen ist kein Vergleichen, sondern Gleichsetzen, wenn nicht zumindest gesagt, worin die Schnittmengen, aber besser auch die Unterschiede.
Markus S. Rabanus 20220412  

- historische Vergleiche

- juristisch: Wenn sich zwei Parteien auf einen Kompromiss einigen.

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