Diese Kampagne aus dem Jahr 2002 wiederholten wir im >> Februar 2010

Ein junger Erfurter erschießt seine Mitschüler und Lehrer. Das war nicht  rechtens. Politiker wollen sich damit profilieren, dass sie das Mindestalter für den Waffenbesitz anheben, aber diskutieren wir mal das Mindestalter von Menschen, die wir in den Krieg ziehen lassen:

Wehrpflicht-Kampagne

Zur Gewährleistung verantwortlichen Handelns:

Keine Kriegseinsätze mit Soldaten,
die jünger als 25
sind.

Es geht nicht um die Grundausbildung, denn diese dürfte zum Ende der Schulzeit für Menschen und Wirtschaft am ehesten passen.
Es geht vielmehr um die Frage, ab welchem Lebensalter jemand in Situationen entsendet wird, in denen  Tötungshandlungen gefordert sein können.  Es geht um die Frage der persönlichen und politischen Reife.

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Zur Gewährleistung der Gewissensfreiheit :

Folgen der Befehlsverweigerung

Das alte Grundgesetz gestattet die Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen.

Solange die Bundeswehr einzig ihren Auftrag in der Verteidigung des Landes hatte, konnten viele Menschen den Wehrdienst mit ihrem Gewissen vereinbaren,  weil sie in Verteidigungshandlungen eine genügende Rechtfertigung auch für das Töten sahen.

Seit sich die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen ihrer internationalen Organisationsmitgliedschaft vermehrt für Auslandseinsätze berufen fühlt, die Tötungshandlungen einschließen  können, stellt sich die Frage nach dem Gewissen für jeden dieser Einsätze NEU.

Für Wehrdienstleistende und Berufssoldaten ist heute noch weniger als in der Vergangenheit erkennbar, für welche Zwecke sie sich künftig der militärischen Befehlsgewalt unterwerfen.

Praktische Konsequenzen:

a) Der Befehlsverweigerer sollte im äußersten Fall aus der Armee entlassen werden.  
b) Damit unter dem Deckmantel des Gewissens die Armee nicht zum Hort von Feiglingen wird, die sich bezahlen lassen und im Konfliktfall  den Befehl verweigern, soll die Befehlsverweigerung auch Konsequenzen für die Berentung der Berufssoldaten haben.
c) Für eine zuverlässigere Entscheidungsfindung ist ein Rechtsweg zu wählen, der gleichermaßen  private bzw. zivile und militärische Interessen zu berücksichtigen verspricht. - Möglicherweise aus gemischten Kammern der Militär- und Zivilgerichtsbarkeit.

Kompromiss-Linie:
Wenigstens sollte es Differenzierungen hinsichtlich des Verpflichtungsgrades geben. - Es geht bei Wehrpflicht und Bundeswehr um derartig wichtige Rechtsfragen, dass es nicht länger hinnehmbar ist, wenn die Politik mit  simplen Tricks wie der "Vertrauensfrage" Menschen zur Kriegsteilnahme  zwingt.

Ausdrücklicher Hinweis: 
Es gibt zu all solchen Themen keine einheitliche Position der Initiative-Dialog.
Die Kampagne "Kriegsdienst25" bittet jedoch um Diskussion.  Der bisherige Text wird auch autorenseitig für unzureichend gehalten, aber im DIALOG kann daraus mehr werden.  sven

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 ABGESEHEN von HAUPTAUFGABE,
 also der ÄCHTUNG des KRIEGES
 überhaupt,   seid IHR aufgefordert: 

 ÄCHTET   JEDE   POLITIK
  weltweit, 
 die  in  KRIEGEN 
 JUGENDLICHE    verheizt, 
 die noch weniger wissen,
 was sie tun !!! 
als die Alten,
 wenn sie töten 
und getötet werden. 
 

in JEDEM Krieg !!

stellen sie solche wie ihn in die erste Reihe
Auch unser Land missbraucht die Jugend.

die Politiker sind aufgefordert:
Keine Kriegseinsätze mit Jugendlichen !
Nicht mit der Bundeswehr,  
nicht mit der NATO,
und auch nicht mit der UNO !

 

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