Kriegsdienstverweigerungsrecht ist ein Grundrecht

Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz

Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. 

 

ABER DAS GENÜGT NICHT

siehe Reformvorschläge >> Kriegsdienstverweigerung

und >> Kriegsdienstverweigerungt als Menschenrecht und Völkerrecht

 

 

 

 

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