Minderheiten und Menschenrechte

Minderheiten und "besondere Gruppen"

Der Schutz und die Wahrung aller Menschenrechte betreffen ganz besonders die Achtung der Rechte von Angehörigen nationaler, ethnischer, religiöser, durch ihre Sprache, ihr Alter, eine Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung definierten Minderheiten; sie sind auch Rechte von besonders schutzbedürftigen "besonderen Gruppen", die nicht notwendigerweise Minderheiten darstellen (z.B. Indigene, die in manchen Staaten die Bevölkerungsmehrheit stellen). Ihre Gleichberechtigung, d.h. Nicht-Diskriminierung bei der Gewährung aller Menschenrechte ist Voraussetzung für Gerechtigkeit und in vielen Fällen für die politische und soziale Stabilität und Frieden in den Staaten, in denen diese Gruppen leben.

Aus der Verfolgung und oft gewaltsamen Diskriminierung von Minderheiten und "besonderen Gruppen", aus ihrer mangelnden Einbeziehung in die sie betreffenden Entscheidungen sowie aus ihrer ökonomischen und sozialen Benachteiligung entstehen Menschenrechtsverletzungen und Konflikte. Die Politik der Bundesregierung ist deshalb darauf angelegt, im Menschenrechtsdialog mit allen Ländern dort, wo Minderheitenrechte und die Rechte besonderer Gruppen verletzt werden, auf die Wahrung dieser Rechte zu drängen. Die Bundesregierung nutzt dafür ihre bilateralen Kontakte und die Möglichkeiten innerhalb der EU, des Europarats, der OSZE und der Vereinten Nationen.

QUELLE: www.auswaertiges-amt.de/... 200406

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