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18.09.2007

 

Der "übergesetzliche Notstand"?

Überzeugung und Vertretungsauftrag Morgen sind die Äußerungen Jungs Thema der "Aktuellen Stunde" im Bundestag. Man kann nur hoffen, dass Jung entweder widerruft oder abberufen wird.

Zur Klarstellung:

1. Wenn Jung gesagt hätte, dass er sich eine Rechtsgrundlage für seine Abschuss-Phantasien wünschen würde, so könnte er im Amt verbleiben, denn ich halte es für ganz gewöhnlich, dass man als Vertreter andere Vorstellungen hat als die Vertretenen. Aber der Vertreter darf halt nicht in einer Weise entscheiden, zu der er seitens der Vertretenen nicht berechtigt ist. Und das darf er auch nicht ankündigen. Er tat es dennoch - und das wäre in jedem normalen Vertretungsverhältnis ein Grund für die fristlose Kündigung.

2. Wenn Jung und einige andere spekulieren, dass sie unter Berufung auf den "übergesetzlichen Notstand" gegen das Gesetz verstoßen dürften, dann ist es ihnen spätestens jetzt durch die öffentliche Debatte so sehr bestritten, dass sie Jung & Co. ihre Auffassung dem Bundesverfassungsgericht als Frage vorlegen müssen. Tun sie das nicht, obwohl Zeit und ihnen genug Veranlassung dazu ist, dann wäre jede Berufung auf den "übergesetzlichen Notstand" zusätzlich rechtswidrig, denn Notstände taugen nur dann als Rechtfertigungsgrund für denjenigen, der sie nicht selbst schuldhaft herbeiführt.

Darum ist übrigens in Gänze umstritten, ob sich staatliche Stellen überhaupt auf "Rechtsnotstände" (=ein Recht fehlt) oder "übergesetzliche Notstände" (=gegen Recht wird verstoßen) berufen können, wenn nämlich unterlassen wurde, ein geeignetes Gesetz zu schaffen.

All das dürfte dem promovierten Juristen und Verteidigungsminister vollends bewusst sein. Dass er dennoch wagt, uns auf seinen Ankündigungen sitzen zu lassen, gibt ein Zeugnis dafür, wie rechtsfremd und dreist Politiker auch in höchsten Ämtern sein können.

-msr-

Diskussion >> http://52931.rapidforum.com/topic=100170989889





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