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18.09.2007

 

Jung kündigt Verfassungsbruch an

Unter http://justizwoche.blogspot.com/2006_02_01_archive.html findet sich die Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts dokumentiert, warum der Abschuss entführter Passagierflugzeuge mit der Verfassung unvereinbar ist.
Darin heißt es u.a.: "Unter der Geltung des Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürdegarantie) ist es schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich in einer derart hilflosenLage befinden, vorsätzlich zu töten."

Die Entscheidung des höchsten Gerichts Deutschlands berücksichtigt alle Fallkonstellationen, die von Jung für seine Abschussforderung geltend gemacht werden. Da bleibt keine Regelungslücke, die einem Handeln im Wege des "übergesetzlichen Notstandes" Raum lassen.

Dass der Bundesverteidigungsminister behauptet, die höchstrichterlich vollständig logisch gezogene Grundrechtsgrenze im Wege einer Verfassungsänderung oder auch ohne Verfassungsänderung im Wege des "übergesetzlichen Notstandes" übertreten zu dürfen, ist von einer beispiellosen Dreistigkeit - zumindest für die deutsche Nachkriegsgeschichte.

Wenn Jung glaubt, dass er sein Amt nicht auf dem Boden der Verfassung führen kann, dann muss er zurücktreten.
Wenn Jung glaubt, dass er sein Amt gegen die Verfassung führen dürfe, dann muss er abgesetzt werden.

Vorrangig die Bundeskanzlerin steht in der Pflicht, die Situation zu klären. Tut sie das nicht, müssen die anderen Verfassungsorgane gegen die Bundesregierung Klage erheben.

-sven-

Diskussion >> http://52931.rapidforum.com/topic=100170989889





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