Spionage und Völkerrecht: Spionage ist Verstoß gegen die Goldene Regel

Wahrscheinlich unterhalten alle Staaten, die es sich leisten können, Auslandsgeheimdienste und Spione. 

Um es kurz zu machen: Es gibt kein Abkommen, welches die Auslandsspionage erlaubt oder explizit verbietet. Und allseits reden sich Regierungen damit heraus, dass die Auslandsspionage allgemeine Übung und Völkergewohnheitsrecht sei, aber das ist falsch, denn die UNO-Charta verpflichtet mit Art. 1 Abs. 2 alle Staaten zu "freundschaftlichen Beziehungen" - und unbestreitbar  verletzt Spionage die Souveränität des bespitzelten Staates. 

Es mag Gewohnheit sein, aber kein Gewohnheitsrecht, denn nur gute Gewohnheit wird als Gewohnheitsrecht anerkannt. So jedenfalls im innerstaatliche Recht. Und es gibt keinen rechtswissenschaftlichen Grund, im Völkerrecht von solchem Prinzip abzuweichen. 

Wenn Völkergewohnheitsrecht auf alles anzuerkennen wäre, was auf Häufigkeit und Gegenseitigkeit beruht, so wäre jeder Krieg "gerecht", wenn sich zwei Staaten militärisch in die Quere kommen oder sonstwie einander die Menschen umbringen.

Und nebenbei: Wäre Spionage ein echtes Gewohnheitsrecht, so wäre rein logisch jede Spionageabwehr völkerrechtswidrig - und kein Spion dürfte bestraft werden. 

FAZIT: Aus Perspektive der Friedensforschung und eigentlich sehr wohl auch des Völkerrechts ist Spionage völkerrechtswidrig, zumal Verstoß gegen die Goldene Regel, es sei denn auftrags des Weltsicherheitsrates, denn Nachschau der Vereinten Nationen, ob ein Land völkerrechtswidrigen, insbesondere friedensgefährdenden Unfug treibt, ist erforderlich und muss Standard werden.

Die völkerrechtswidrige Praxis abzustellen, ist letztlich nur möglich, wenn das völkerrechtliche UNO-Gewaltmonopol auch organisatorisch umgesetzt wird.

Das gilt es zu fordern, denn einseitiger Verzicht wäre Leichtsinn, aber Spionageverzicht auf Gegenseitigkeit kontrollierbarer Abkommen würde Sinn machen und unter Einbeziehung der UNO noch besseres Vorbild sein. 

Markus S. Rabanus 2018-09-22  / 2022-08-09

Dieses Thema bearbeite ich demnächst gründlicher ;-) , denn leider sehen  es wichtige Völkerrechtler anders.

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