von Sven
        Redaktion am 12.Mar.2003 20:37 
        
        Hallo Rudeboy,
        
        wenn ich nicht antworte, dann weil ich nicht immer Lust dazu haben muss.
        Okay?
        
        Aber gut: ich würde vor der Wärterei mit einer Vollzugsreform
        beginnen, die den verurteilten Täter dem nachhaltigen Kontakt mit
        seinem Opfer aussetzt, damit dem Täter bewusst wird, warum er
        "sitzt".
        Notfalls mit Zwangsvorführung. Der Täter ist nicht nur der abstrakten
        "Gesellschaft" die innere Umkehr schuldig, sondern vor allem
        seinem Opfer.
        
        Stattdessen: Wenn Du einen Knast inspizierst, dann spielen Dir die
        meisten Häftlinge die beliebte "Opfer-der-Justiz"-Rolle vor
        oder auch die "Opfer-der-Gesellschaft"-Rolle.
        
        Beide Selbstmissverständnisse taugen allenfalls für die Rückfälligkeit,
        nicht aber für die gesollte (Re-)Sozialisierung.
        
        Das reine "Wärter-Häftling-System" lehne ich jedenfalls als
        antiquiert und kontraproduktiv ab.
        
        Kein Knasti müsste befürchten, nun unablässig in seinem Knast-Alltag
        gestört zu werden, denn längst nicht jedes Opfer will solche Leute überhaupt
        wiedersehen, aber wer sich mit Opfern beschäftigt, wird häufig gerade
        darin Opferleid erkennen, dass der Täter nicht bereut und abgeschirmt
        seine Strafe absitzt.
        Zur Aufarbeitung brauchen viele Opfer den Kontakt zum Täter, zum Lernen
        brauchen viele Täter den Kontakt zum Opfer.
        Was meinst Du, wenn ein starker Mann von 5 Nazi-Schwächlingen
        krankenhausreif getreten wird, was meinst Du, was der starke Mann
        erleben will?
        Dass Kids eingelocht werden? Nein, das kann ihm nicht reichen, er würde
        als Opfer weiterhin leiden, so oft er daran denkt. Der starke Mann will,
        dass die Kids bereuen, ansonsten würde er warten und irgendwann
        Selbstjustiz üben. Das gibt es öfter, als viele denken. Und wäre
        vermeidbar.
        
        Aber auch schwache Opfer haben dieses Anrecht auf Rehabilitation durch
        die Reue des Täters. Erst das schafft Rechtsfrieden, wenn der Täter
        bereut und friedlich wird. Die Strafe ist ohne Besserung ein
        langweiliges und teures Kapitel und taugt gerade mal dazu, gewisse Leute
        für gewisse Zeit von der Straße zu schaffen.
        Nachvollziehbar?
        
        Grüße von Sven