Da soll ein Gesetz her, mit dem marode Banken staatlich zwangsverwaltet werden, und die riesig "Große Koalition" weiß mitsamt ihren Abgeordneten, deren Bediensteten und dem gesamten Verwaltungsapparat nicht, was drin stehen soll?
So jedenfalls der Eindruck, wenn Bundeswirtschaftsminister Guttenberg nicht in den Partei-Reihen oder seinem Ministerium fragt, sondern den "externen Sachverstand" einer Politikberatungsfirma mit dem Gesetzesentwurf beauftragt.
Es ist Wahlkampf und Guttenberg ist offenbar so viel in Sachen Eigenwerbung unterwegs, dass er trotz Ministergehalt und Dr.jur.summa cum laude keine eigene Gehirnzelle mit seiner Pflicht betraut.
Und "BILD kämpft" mal wieder in Sorge um ihren vermeintlich
gutten CSU-Minister, indem sie darauf verweist, dass solche "externe Sachverstandseinholung" kein Einzelfall sei, sondern Praxis vieler Ministerien, so dass sich nun nicht eine Krähe mit dem Schnabel gegen die Augen anderer Krähen aushacken dürfe. Das aber befürchten die Bürger nicht wirklich und haben deshalb allen Grund zur Kritik, denn externen Sachverstand braucht es nur dann, wenn er "intern" tatsächlich fehlt oder aber die Politiker- und Beamtenstühle gehören anders besetzt, wenn nur Faulheit darauf hockt.
Nachtrag: Und schlimmer noch, denn der "externe Sachverstand" ist das anwaltliche Großunternehmen "Linklaters", zu deren Kundenstamm ausgerechnet eben diese "maroden Banken" gehören, u.a. die Dresdner Bank, HSH Nordbank, HypoVereinsbank, IKB, KfW, NordLB, WestLB. Guttenberg ist entweder naiv oder korrupt, jedenfalls geht es so nicht, denn wenn die Banken gehört werden wollen, dann können sie gern Gesetzesentwürfe basteln, aber auch selbst bezahlen. Die Regierung hat hingegen dafür zu sorgen, dass Gesetzesvorlage die Interessen der gesamten Gesellschaft berücksichtigen.
Markus Rabanus >>
DiskussionLabels: CDU/CSU, Deutschland, Kapital, Korruption, msr, Politik
Eingestellt von redaktion #
13.8.09
Für Vermögensverwaltungen und tatsächlich freie Finanzberater war es schon immer ein Ärgernis, wenn im Wettbewerb einige Unternehmen für sich "Unabhängigkeit" in Anspruch nahmen, die den umworbenen Kunden gegenüber ihre "strategischen Kooperationen" nicht als Interessenkonflikt eingestehen.
In Anbetracht der Unsummen, die solche Unternehmen in ihre falschen Werbeaussagen investieren, lässt sich das Prozessrisiko einer Klage wegen unlauteren Wettbewerbs erahnen - und eigentlich wären die Aufsichtsbehörden zu effektivem Einschreiten mit Signalwirkung verpflichtet.
Nun entschloss sich doch noch ein Wettbewerber zur Klage und mit Erfolg: Das Landgericht Hannover gab der klagenden DVAG recht und urteilte, dass AWD nicht mehr mit dem Begriff "Unabhängigkeit" werben darf.
Ob sich AWD geschlagen gibt oder Rechtsmittel einlegt, ist zwar noch offen, aber wenn das Urteil gut begründet ist und aus dem Streit nicht zum "Geschäft" zwischen den Kontrahenten wird, dürfte das Präjudiz bestätigt werden.
Für die erforderliche Signalwirkung wäre es sogar gut, wenn es in der Gerichtshierarchie wenigstens noch eine Etage höher ginge
Markus Rabanus >>
DiskussionLabels: Deutschland, Justiz, Kapital, msr, Wirtschaft
Eingestellt von redaktion #
1.7.09