Der ehemalige Finanzmakler und Vorsitzender des US-Technologiebörse NASDAQ, Bernard Lawrence „Bernie“ Madoff, war im Winter vergangenen Jahres unter dem Vorwurf des Betrugs festgenommen und gegen eine 10-Mio-Dollar-Kaution freigelassen worden. Im Prozess erklärte sich Madoff vollumfänglich geständig und wurde am 29.06.2009 für den Betrugsschaden von geschätzt 65 Mrd. Dollar zulasten vieler Privatpersonen und Institutionen zu irrsinnigen "150 Jahren Haft" verurteilt. In Deutschland ergeht es Betrügern und Veruntreuern mit einer Höchststrafe von 10 Jahren deutlich besser, wenn überhaupt bestraft wird, zumal es "systemisch" werden könnte. - Betroffenen und Beobachtern lässt es sich nur selten recht machen, je einschneidender die Fälle sind.
Markus Rabanus >>
DiskussionLabels: Justiz, msr, USA, Verbraucherschutz
Eingestellt von redaktion #
29.6.09
Samstag, 15.00 Uhr. Das Telefon klingelt. Einladung ins Theater?
Leider nicht. Stattdessen: "Süddeutsche Klassenlotterie" oder "betriebliche Altersvorsorge, maßgeschneidert", "Trendumfrage", ...
Ungebetene Inanspruchnahme kontere ich mit dem Hinweis, dass während der gewöhnlichen Geschäftszeiten 85 Euro pro angefangene Stunde berappt werden müssen und in meiner Freizeit das Zehnfache. Zzgl. Mehrwertsteuer, denn der Staat brauche Geld.
Meist ist es dann schon vorbei mit dem "Lottogewinn" und das Callcenter verleugnet seine Rechnungsadresse, legt auf.
Trotzdem: die Störung der Privatsphäre bleibt unbestraft und der übernächste "Kunde" wird abgezockt.
Ein weiteres Problem solcher Telefonwerbung ist die dahinter verborgen kulminierende Ausspähung persönlicher Daten, als der Datenhandel. Wenn ich beispielsweise frage, wie ich auf die Anrufliste gekommen sei, werde ich entweder belogen oder erhalte gar keine Auskunft.
Solange der Gesetzgeber die Telefongesellschaften nicht verpflichtet, die Telefonkunden besser zu schützen, sollten Angerufene einfach nur antworten: "Streichen Sie meinen Namen von Ihrer Liste, ansonsten verklage ich Sie auf Schadensersatz wegen Ruhestörung." Ende des Telefonats.
Mehr Erläuterung bedarf es nicht, denn die Anrufer sind sämtliche Argumente gewöhnt und gewöhnt sie zu ignorieren.
Ich bin dafür, dass solche Telefonwerbung verboten wird, mindestens aber spezielle Rufnummern benutzt werden dürfen, die dem Telefonkunden deren Ausfilterung ermöglichen.
Es müsste also ein ähnliches Gesetz wie gegen die Dialer auch gegen "Callcenter" geben.
Technisch sind solche Regeln heute sehr einfach umsetzbar.
Labels: msr, Verbraucherschutz
Eingestellt von redaktion #
5.3.05