Allianzen = Bündnisse

Artikel 103 UNO-Charta lautet: "Widersprechen sich die Verpflichtungen von Mitgliedern der Vereinten Nationen aus dieser Charta und ihre Verpflichtungen aus anderen internationalen Übereinkünften, so haben die Verpflichtungen aus dieser Charta Vorrang."

Somit ist die Charta der Vereinten Nationen "Höchstes Völkerrecht". 

Artikel 52 UNO-Charta und anschließende Artikel gestatten Regionale Abmachungen zu Verteidigungszwecken unter Vorauusetzung des UNO-Vorrangs.

Markus Rabanus 20170415  / 20180111 inhaltlich korrigiert, denn Forderungen und Auslegungen müssen sich unterschieden 

Kritik an der >> NATO

Reformforderung: In die Präambeln oder in die Artikel 1 - 3 gehört hinein, dass die Allianzen außerhalb ihres Territoriums keinerlei Einsatzzuständigkeit haben, wenn es dafür kein Mandat der Vereinten Nationen gibt. Auch internationale Lufträume, Gewässer und der Weltraum sollten unter diese Zuständigkeitsregelung fallen.  Zudem werden solche Regelungen dazu führen, dass man sich an die notwendige Weiterentwicklung des Völkerrechts zum Weltrecht macht.
Markus Rabanus 200405

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